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   VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306   

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https://dejure.org/2009,74039
VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306 (https://dejure.org/2009,74039)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306 (https://dejure.org/2009,74039)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. April 2009 - AN 10 S 09.00306 (https://dejure.org/2009,74039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; wiederholte Auffälligkeiten in stark alkoholisiertem Zustand ohne Verkehrsbezug; Berufskraftfahrer; Vorlage eines die Fahreignung verneinenden medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens; Bezüge zur Rechtsprechung BayVGH

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung bei Alkoholmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306
    Nicht entscheidungserheblich ist hierfür zunächst die Frage, ob die konkret dem Antragsteller vorgehaltenen alkoholbedingten Auffälligkeiten vom 17. Mai und 27. Juli 2008 sowie auch der im Gutachten noch erwähnte Vorfall am 19. August 2007 (Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Alkoholeinfluss, Atemalkoholkonzentration 0, 88 mg/l) die Antragsgegnerin nach § 13 Nr. 2 a FeV zur Anforderung eines psychologisch-medizinischen Gutachtens berechtigte, da ein solches Gutachten jedenfalls der Antragsgegnerin zugänglich gemacht wurde, weil hierdurch eine neue Tatsache vorliegt, deren Verwertung nicht von der Rechtmäßigkeit der Anforderung des Gutachtens abhängt (so bereits BVerwG, Beschluss vom 19.3.1996 - 11 B 14/96 in DÖV 1996, 879).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306
    Der Gesetzgeber hat nach der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der sich das Gericht anschließt, mit den Regelungen in § 13 Nr. 2 FeV gezeigt, dass der Alkoholgenuss - auch in schädlich großen Mengen - solange er nicht im wenigstens mittelbaren Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, die Fahreignung nicht ausschließt (vgl. BayVGH vom 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878), wobei die Regelungen des § 13 Nr. 2 Buchstabe b und c FeV deutlich machen, dass Fahren unter Alkoholeinfluss (Regelungsgegenstand des § 13 Nr. 2 Buchstabe b und c FeV) ohne hinzukommende "Zusatztatsachen" die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens allein unter den dort normierten Voraussetzungen rechtfertigt.
  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306
    In dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und dem Fahren angenommen werden, der den Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV quasi unausweichlich erscheinen lässt (vgl. zu allem bereits BayVGH, Beschluss vom 11.6.2007, 11 CS 06.3023 und zuletzt Beschlüsse vom 9.2.2009, 11 CE 08.3028 und vom 20.3.2009, 11 CE 08.3308).
  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306
    In dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und dem Fahren angenommen werden, der den Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV quasi unausweichlich erscheinen lässt (vgl. zu allem bereits BayVGH, Beschluss vom 11.6.2007, 11 CS 06.3023 und zuletzt Beschlüsse vom 9.2.2009, 11 CE 08.3028 und vom 20.3.2009, 11 CE 08.3308).
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 11 CE 08.3308

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306
    In dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und dem Fahren angenommen werden, der den Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV quasi unausweichlich erscheinen lässt (vgl. zu allem bereits BayVGH, Beschluss vom 11.6.2007, 11 CS 06.3023 und zuletzt Beschlüsse vom 9.2.2009, 11 CE 08.3028 und vom 20.3.2009, 11 CE 08.3308).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
    Auszug aus VG Ansbach, 03.04.2009 - AN 10 S 09.00306
    Der Begriff "Alkoholmissbrauch" ist im Rahmen von § 13 Nr. 2 FeV fahrerlaubnisrechtlich unter Zuhilfenahme von Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zu definieren (zum Zusammenhang zwischen Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV und § 13 Nr. 2 FeV vgl. bereits BayVGH, Beschluss vom 4.4.2006, DAR 2006, 413).
  • VGH Bayern, 22.04.2010 - 11 C 10.82

    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; Alkoholmissbrauch; Gutachten

    Es verwies dabei auch auf die Gründe des Beschlusses vom 3. April 2009 (Az. AN 10 S 09.00306), mit dem es den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt hatte.
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